Rechtsprechung
BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83, 7 C 6.83, 7 C 8.83, 7 C 13.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung des Sockelwerts - Modellannahmen - Höchstabzugsgrenze für Personalbedarf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.10.1981 - 15 K 2467/81
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1982 - 13 A 373/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1982 - 13 A 376/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1982 - 13 A 387/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1982 - 13 A 398/82
- BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83, 7 C 6.83, 7 C 8.83, 7 C 13.83
- BVerfG, 09.03.1992 - 1 BvR 413/85
- BVerwG, 23.04.1993 - 6 C 24.92
Papierfundstellen
- BVerwGE 70, 318
- NVwZ 1985, 566
- DVBl 1985, 580
Wird zitiert von ... (83) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83
Hochschule Hannover
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Daraus haben sich in den Ländern vielfältige Aufgaben der Umstellung und insbesondere Notwendigkeiten der Überleitung der Akademischen Räte als eines tragenden Teils des Mittelbaus in die neue Stellenstruktur ergeben, die u.a. Anlaß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1984 - 1 BvR 580/83 u.a. - (BVerfGE 66, 155) gewesen sind.Dabei mußten aus der Sicht des Hochschulzulassungsrechts Kapazitätseinbußen im Rahmen des Möglichen vermieden und unumgängliche Kapazitätsverluste, soweit dienstrechtlich zulässig, durch kapazitätserhöhende Maßnahmen kompensiert werden (vgl. hierzu BVerfGE 66, 155 ).
Probleme ergaben sich hieraus insbesondere dadurch, daß die in § 53 Abs. 1 Satz 2 HRG geforderte Subsidiarität der Lehrtätigkeit Wissenschaftlicher Mitarbeiter ein höheres Deputat als 8 SWS nicht zuläßt, wenn man davon ausgeht, daß das etwa der Hälfte der Wochenarbeitszeit entspricht (vgl. auch hierzu BVerfGE 66, 155 ; kritisch zum Zeitbudget Berkemann in NVwZ 1984, 561 ).
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen führt hierzu in seiner in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 580.83 u.a. (BVerfGE 66, 155) abgegebenen Stellungnahme aus, der Haushaltsgesetzgeber sei mit dem Ziel, das Gesamtlehrangebot einer Lehreinheit zumindest zu erhalten, bei der Aufstellung des Haushaltsplans 1981 in der Art verfahren, daß er Stellenumwandlungen (Zuteilung von Stellen der neuen Personalkategorien gegen Absetzung von Stellen der alten Personalstruktur) so vorgenommen habe, daß das Gesamtlehrangebot einer Lehreinheit nicht vermindert worden sei.
Der in der KapVO V ländereinheitlich normierte Sockelwert verkörpert insoweit ein sachkundiges Urteil dieses Expertengremiums, das in seiner Bedeutung als Orientierungskriterium und Erkenntnisquelle substantiell nicht hinter derjenigen der Normentwürfe von Lehrverpflichtungen zur Anpassung an die neue Lehrkörperstruktur (vgl. BVerfGE 66, 155 ) zurücksteht.
- BVerwG, 13.11.1984 - 7 C 46.83
Verletzung des Anspruchs auf Zulassung zu einem Hochschulstudium - Berechnung der …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. April 1983 - 13 A 465/82 u.a. - (Berufungsurteil in den Verwaltungsstreitverfahren BVerwG 7 C 46.83 und 49.83) eine solche Berücksichtigung mit der Erwägung abgelehnt, sie widerspreche dem Berechnungssystem der Kapazitätsverordnung, das nur vor Beginn des Berechnungszeitraums eingetretene Datenänderungen berücksichtige (vgl. § 5 KapVO V).Dem ist in dem Revisionsverfahren BVerwG 7 C 49.83 entgegengehalten worden, daß nicht erst der durch die Neuordnung der Personalstruktur veranlaßte Ministerialerlaß, sondern bereits das am 1. Januar 1980 in Kraft getretene Gesetz über die Wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (WissHG) vom 20. November 1979 (GV. NW. S. 926) die rahmenrechtliche Personalstruktur in das nordrhein-westfälische Landeshochschulrecht übernommen habe; zu dem nach § 5 KapVO V für die Kapazitätsberechnung des Studienjahres 1980/81 maßgeblichen Stichtag sei die zur Veränderung der Lehrdeputate führende neue Personalstruktur schon geltendes Recht gewesen.
Deshalb sind entgegen der Ansicht der Revision in der Streitsache BVerwG 7 C 49.83 auch die der neuen Personalstruktur entsprechenden Deputate Wissenschaftlicher Angestellter im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis (Erlaß des Ministers für Wissenschaft und Forschung vom 22. Dezember 1980/25. Januar 1978 Nr. 32: 8 SWS) nicht schon im Studienjahr 1980/81 anzuwenden.
Wie das Verwaltungsgericht Münster in dem in der Streitsache BVerwG 7 C 49.83 ergangenen Urteil vom 9. Dezember 1981 zutreffend bemerkt, konnte eine Deputatänderung auch hier sinnvoll nur gleichzeitig mit der Änderung der Deputate der übrigen Stellengruppen erfolgen, zumal da - wie der Beklagte jenes Verfahrens in seiner Revisionserwiderung geltend macht - die Notwendigkeit von Vertragsumgestaltungen einer sofortigen Änderung entgegenstand.
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Ohne die wertend-normierenden Vorgaben des Kapazitätsrechts ist Kapazitätserschöpfung als Zustand nicht zu erkennen (vgl. auch BVerfGE 33, 303 ).Es soll gerade nicht durch ein "gerichtliches Verfahren", sondern durch ein "gerichtlich kontrollierbares Verfahren" dafür gesorgt werden, "daß die wesentlichen Entscheidungsfaktoren geprüft und die mit der Norm angestrebten Ziele wirklich erreicht werden" (vgl. BVerfGE 33, 303 ).
- BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 16.84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zum Hochschulstudium
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Die von dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 7. April 1983 - NC 1 A 24/82 -- Revisionsverfahren BVerwG 7 C 63.83) und - diesem folgend - von dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 10. November 1983 - NC 9 S 883/83 - - Revisionsverfahren BVerwG 7 C 16.84) vertretene Auffassung von der Normungültigkeit des § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. c KapVO V wegen eines Mangels des in der "Begründung" gegebenen Ableitungszusammenhangs verkennt die rechtliche Bedeutung und Tragweite der Begründung von Normen des Kapazitätsrechts. Nimmt man die Argumente hinzu, die die revisionsführende Universität in den Streitsachen BVerwG 7 C 16.84 f. dafür vorbringt, daß die kapazitätsungünstige Wirkungsweise der Rechnung mit dem "studentischen PNZ" durch die gegenläufigen Gesichtspunkte einer nicht in die PNZ-Zählung eingehenden interkurrenten Versorgung und einer Notwendigkeit zusätzlicher Behandlungsschritte des Personals auch beim "studentischen PNZ" bei überlanger Behandlung oder zur Korrektur von Fehlern kompensiert werden, so tritt die Relativität eines solchen der Ableitungsformel scheinbar anhaftenden Fehlers zutage.
- BVerwG, 03.02.1984 - 7 C 6.84
Statthaftigkeit der Berufung an das Oberverwaltungsgericht nach der …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Dem Argument, der in der Sockelwertformel enthaltene Ansatz des gesamten Curriculareigenanteils sei auf die klinischen Behandlungskurse, um die es bei der Krankenversorgung geht, zu reduzieren, wird - wie auch die Revision (BVerwG 7 C 6.84) nicht verkennt - dadurch der Boden entzogen, daß es für die dann erforderliche Reduktion auf den Curricularanteil der klinischen Behandlungskurse an sicheren Zuordnungskriterien bezüglich der entsprechenden Klinikstellen fehlen würde.Gegen die von der Revision BVerwG 7 C 6.84 erhobenen Einwände der Ungenauigkeit und fehlender Detailplausibilität der Ableitungsformeln wäre allerdings auch die von ihr erwogene Ableitung zur Bestimmung des Fort- und Weiterbildungsanteils Wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht gefeit.
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Das dichtere, den Abwägungsvorgang einbeziehende Kontrollnetz der Rechtsprechung zum Planungsrecht (BVerwGE 34, 301 ) gewinnt seine Rechtfertigung daraus, daß planerische Festsetzungen "näher am Sachverhalt" liegen und deshalb stärker der durch die Rechtsprechung zu wahrenden Einzelfallgerechtigkeit verpflichtet sind als andere Normativbestimmungen. - BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Der weitere Hinweis darauf, daß die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Normenkontrolle die vom Normgeber zugrundegelegten Wertungen beanstande, wenn sie sich als "offensichtlich fehlsam, d.h. als unvertretbar" erwiesen (…Hamburgisches Oberverwaltungsgericht a.a.O.), läßt den Gegenstand der dort (das Oberverwaltungsgericht zitiert BVerfGE 13, 97 ; 30, 292 ) praktizierten Kontrolle nicht hinreichend deutlich werden. - BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Der weitere Hinweis darauf, daß die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Normenkontrolle die vom Normgeber zugrundegelegten Wertungen beanstande, wenn sie sich als "offensichtlich fehlsam, d.h. als unvertretbar" erwiesen (…Hamburgisches Oberverwaltungsgericht a.a.O.), läßt den Gegenstand der dort (das Oberverwaltungsgericht zitiert BVerfGE 13, 97 ; 30, 292 ) praktizierten Kontrolle nicht hinreichend deutlich werden. - BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74
Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Während der Plan seine Regelungen "sozusagen im Angesicht der konkreten Sachlage trifft" (so BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG 4 C 26.74 - <Baurecht 1976, 175, 176>), ist es ein Wesensmerkmal des Kapazitätsverordnungsrechts, daß es den Blick von den einzelnen Hochschulen mit ihrem real faßbaren Ausbildungs- und Krankenversorgungsgeschehen abwendet, ja abwenden muß, weil eine für alle Hochschulen gültige, die Kapazitätsbestimmung gleichmäßig festlegende Ordnung geschaffen werden soll. - BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
Rentenversicherung im Ausland
Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Dementsprechend kann nicht die subjektive Willkür des Gesetzgebers, sondern nur die objektive, d.h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll, zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit führen (BVerfGE 51, 1 ). - BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76
Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame …
- BVerfG, 13.10.1976 - 1 BvR 135/75
Quereinstieg
- BVerfG, 06.11.1975 - 1 BvR 358/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vergabe von Studienplätzen
- BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 63.83
Lehrdeputate im Studienjahr 1980/81 im Studiengang Zahnmedizin in Rheinland-Pfalz …
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.1982 - NC 9 S 1696/81
Hochschulzulassung; Kapazitätsermittlung; Grenzwert 0,67
- VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767
Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig
Dementsprechend kann nicht die subjektive Willkür des Gesetzgebers, sondern nur die objektive, d.h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll, zur Feststellung der Rechtswidrigkeit führen (BVerfG, B.v. 20.3.1979 - 1 BvR 111/74 - BVerfGE 51, 1 ; BVerwG, U.v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 - NVwZ 1985, 566). - BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 70, 318) erachtete § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. c KapVO V für mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.Zur Begründung hat es im wesentlichen auf seine Entscheidung im Ausgangsverfahren des Beschwerdeführers zu 1) (BVerwGE 70, 318) verwiesen.
Zu prüfen sei nur die Willkür der Norm, das heißt ihre eindeutige Unangemessenheit im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (BVerwG 70, 318 [332 und 335]), wobei zum Beleg auf die Willkürrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird (BVerfGE 51, 1 [26 f.]).
Dieses Modell war korrekturbedürftig, weil es (abgesehen von einem kapazitätserhöhenden Rechenfehler) auf einer überholten Grundannahme beruhte (BVerwGE 70, 318 [324 ff. unter aa]).
Bei einer unverhältnismäßigen Verminderung der Ausbildungskapazität durch unmittelbare Krankenversorgung seien angemessene Zulassungszahlen unter Berücksichtigung der konkreten Ausbildungs- und Klinikverhältnisse festzusetzen; auf die Festsetzung einer generellen Höchstbegrenzung habe der Verordnunggeber nur deshalb verzichtet, weil er eine übermäßig große Zahl Poliklinischer Neuzugänge als unwahrscheinlich angesehen habe (BVerwG 70, 318 [344 f.];… NVwZ 1987, S. 682 [686]).
Das erscheine jedoch aus der hochschulpolitisch maßgeblichen Sicht der in der ZVS repräsentierten Kultusminister unumgänglich notwendig, um der personellen Funktionsfähigkeit der zahnmedizinischen Kliniken ... Genüge zu tun (BVerwGE 70, 318 [327]).
Das Bundesverwaltungsgericht hält darüber hinaus die Forderung, Ableitungsmodelle müßten sich als fehlerfrei erweisen, für unerfüllbar, weil jedes Modell mit einem Wirklichkeitsverlust verbunden sei und der Kritik um so mehr Angriffspunkte biete, je genauer es die Wirklichkeit zu erfassen suche (BVerwGE 70, 318 [337]).
- BVerfG, 09.03.1992 - 1 BvR 413/85
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zum Hochschulstudium
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 70, 318) erachtete § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. c KapVO für mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.Zu prüfen sei nur die Willkür der Norm, das heißt ihre eindeutige Unangemessenheit im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (BVerwG 70, 318 [332 und 335]), wobei zum Beleg auf die Willkürrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird (BVerfGE 51, 1 [26 f.]).
Dieses Modell war korrekturbedürftig, weil es (abgesehen von einem kapazitätserhöhenden Rechenfehler) auf einer überholten Grundannahme beruhte (BVerwGE 70, 318 [324 ff. unter aa]).
Bei einer unverhältnismäßigen Verminderung der Ausbildungskapazität durch unmittelbare Krankenversorgung seien angemessene Zulassungszahlen unter Berücksichtigung der konkreten Ausbildungs- und Klinikverhältnisse festzusetzen; auf die Festsetzung einer generellen Höchstbegrenzung habe der Verordnunggeber nur deshalb verzichtet, weil er eine übermäßig große Zahl poliklinischer Neuzugänge als unwahrscheinlich angesehen habe (BVerwG 70, 318 [344 f.];… NVwZ 1987, S. 682 [686]).
Das erscheine jedoch "aus der hochschulpolitischen maßgeblichen Sicht der in der ZVS repräsentierten Kultusminister unumgänglich notwendig, um der personellen Funktionsfähigkeit der zahnmedizinischen Kliniken ... Genüge zu tun" (BVerwGE 70, 318 [327]).
- VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 N 21.1926
Veranstaltungs- und Versammlungsverbot des § 1 Abs. 1 BayIfSMV formell und …
Dementsprechend kann nicht die subjektive Willkür des Normgebers, sondern nur die objektive, d.h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll, zur Feststellung der Rechtswidrigkeit führen (BVerfG, B.v. 20.3.1979 - 1 BvR 111/74 - BVerfGE 51, 1 ; BVerwG, U.v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 - NVwZ 1985, 566). - BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.
Zur verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Kapazitätsverordnungen
Die Bildung einer ,,richterlichen Ersatznorm" scheitere insoweit an den vielfältigen Unsicherheiten, denen die Bestimmung des Sockel- und Linearwerts ausgesetzt sei (Revisionsvortrag BVerwG 7 C 8.83).Allenfalls sei eine Notlösung denkbar, die die durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz praktizierten Ersatzregelungen kombiniere (Revisionsvortrag BVerwG 7 C 6.83).
Der Eignung der Marburger Analyse II zur Gewinnung tatsächlicher, die Normierungen des Verordnunggebers beeinflussender Anschauungen wird schließlich nicht nachträglich noch dadurch der Boden entzogen, daß sich nach dem Klägervortrag in dem Streitverfahren BVerwG 7 C 6.83 in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren herausgestellt hat, daß an der Universität Köln angenommene und abgerechnete Kranken- und Überweisungsscheine bei Gußfüllungen erheblich differierten und die Marburger Analyse II lediglich abgerechnete Gußfüllungen erfasse.
Nach alledem müssen auch die sonstigen Revisionsangriffe (BVerwG 7 C 6.83) wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Mängel der ,,Begründung" des normierten Abzugs wegen Krankenversorgung erfolglos bleiben.
Die Rüge unzureichender Sachaufklärung (BVerwG 7 C 8.83) ist unbegründet.
- BVerwG, 20.12.2023 - 10 BN 3.23 Bei der richterlichen Kontrolle von (untergesetzlichen) Normen kommt es im Grundsatz auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens an, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive desjenigen, der an ihrem Erlass mitwirkt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 3.83 u. a. - BVerwGE 70, 318 ).
- BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13
Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage; …
Bei der richterlichen Kontrolle von (untergesetzlichen) Normen kommt es im Grundsatz auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens an, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive desjenigen, der an ihrem Erlass mitwirkt (Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 3.83 u.a. - BVerwGE 70, 318 ). - OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 21/14
Nachträgliche Korrektur eines Erlösobergrenzenbescheides bei mathematisch nicht …
Es ist hierbei - innerhalb der durch Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG gezogenen Grenzen - die Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers zu beachten (BVerfGE 13, 248, 255; 16, 332, 338 f.; BVerwGE 70, 318, 329; 77, 47, 53f.). - BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86
Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche …
Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß kapazitätsvermindernde Regelungen bundesrechtlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind (BVerwG 70, 318 ). - BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87
Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen …
Das bot sich deshalb an, weil - wie soeben bemerkt - die wissenschaftlichen Mitarbeiter ganz überwiegend auf Stellen von wissenschaftlichen Assistenten beschäftigt wurden und es wegen der einheitlich zu beurteilenden Gesamtwirkung der Umstellung der Lehrstruktur nur folgerichtig war, diese Stellen bis zum Abschluß der Personalreform noch nach Maßgabe der Vereinbarung vom 10. März 1977 zu bewerten (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 3., 6., 8., und 13.83 - BVerwGE 70, 318 ). - BVerwG, 04.06.2003 - 4 BN 27.03
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1989 - 9 A 284/88
Verpflichtung eiens Grundstückbesitzers zur Entrichtung von …
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - NC 9 S 2079/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Universität Heidelberg im …
- BVerwG, 20.12.2017 - 4 BN 8.17
Maßstab für die gerichtliche Überprüfung einer Schutzgebietsausweisung
- BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen …
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14
Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers …
- BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …
- BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
Rechtmäßigkeit der "Wannsee-Flugrouten" noch offen
- VGH Bayern, 25.11.2013 - 7 CE 13.10315
Keine Berücksichtigung des Schwundes bei der patientenbezogenen Kapazität
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08
Zahl der Arbeitsplätze als limitierender Faktor für die Kapazitätsberechnung
- OVG Thüringen, 07.09.2022 - 1 N 781/18
Normenkontrolle gegen Naturschutzgebietsverordnung im Südharzer Zechsteingürtel
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1991 - NC 9 S 81/90
Zulassungsbegrenzung; standardisierter Curricularnormwert; Deputatsermäßigung; …
- VG Würzburg, 13.02.2017 - W 7 E 16.20159
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Flugroutenfestlegung für den Flughafen Köln/Bonn verwaltungsgerichtlich nicht …
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.1988 - 9 S 2730/86
Werbeverbot für Apotheken
- OVG Sachsen, 02.09.2010 - NC 2 B 58/09
Annahme klinischer Behandlungseinheiten für die Zahnerhaltungskunde und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2003 - 13 C 11/03
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10
Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 21/98
Festlegung von Flugverfahren für Anflüge und Abflüge nach Instrumentenflugregeln …
- BVerwG, 23.04.1993 - 6 C 24.92
Kostenverteilung nach Abgabe übereinstimmenden Erledigungserklärungen der …
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.2018 - NC 9 S 866/18
Zulassung zum Medizinstudium - patientenbezogene Aufnahmekapazität
- BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der …
- VG Würzburg, 02.12.2019 - W 7 E 19.20094
Abgewiesene Zulassung zum Studium der Zahnmedizin (WS 2019/2020)
- OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01
Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen …
- VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 227/23
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg …
- BVerwG, 11.07.2011 - 8 BN 1.11
Zulassung der Revision bei Adressierung der Klage an den falschen Beklagten im …
- BVerwG, 16.10.2023 - 4 BN 12.23
- OVG Sachsen, 16.07.2010 - NC 2 B 42/09
Pauschal berechnete, klinische Behandlungseinheiten für die Zahnerhaltungskunde …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 6 A 15.21
BER: Rechtmäßigkeit des Geradeausabflugs über Blankenfelde-Mahlow im …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Schleswig-Holstein: …
- BVerwG, 19.09.1991 - 3 C 11.87
Milchproduktion - Besondere Referenzmenge - Gültigkeit
- BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88
Studiengang - Zulassungsbeschränkung - Numerus Clausus - Allgemeines …
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18026
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. klinisches Semester); Berücksichtigung …
- OVG Berlin, 26.09.1991 - 2 A 5.91
Naturschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Verbandsklage, …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin: Klarstellung des Begriffs der …
- OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
Hochschulzulassung: Ermittlung der Curricularanteile bei einem 15-wöchigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2003 - 20 D 180/97
Festlegung von Flugverfahren für Anflüge und Abflüge nach Instrumentenflugregeln …
- VG Frankfurt/Main, 05.01.2015 - 3 L 2707/14
- OVG Sachsen, 03.08.2010 - NC 2 B 441/08
Zahnmedizin Leipzig, Auffüllgrenze
- OVG Sachsen, 16.07.2010 - NC 2 B 459/08
Zahnmedizin Leipzig, Stellenumwidmungen, Kinderstühle
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 14 A 3281/07
Heranziehung des Insolvenzverwalters einer ursprünglichen Steuerschuldnerin zur …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 4 K 11/09
Erhaltung der Schießfertigkeit nach der Jägerprüfung; Nachweis; Kein …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 110/98
Zulassung zum Zahnmedizin-Studium: Kapazitätsberechnung - unzulässige …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 12 A 11692/92
Ohne öffentliche Ausschreibung keine Gebühren!
- BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 71.87
Erfordernis der Erhöhung des Lehrdeputats von wissenschaftlichen Mitarbeitern …
- VG Magdeburg, 09.01.2023 - 7 B 204/22
Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie hinsichtlich der Zahl der tagesbelegten …
- VG Münster, 17.01.2007 - 9 Nc 240/06
Streit um die vorläufige Zulassung zu einem Studium außerhalb der festgesetzten …
- BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 223.93
Verwaltungsgerichtliche Kontrolle - Kontrolle des Rechtssetzungsverfahrens - …
- BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 52.87
Zur Frage der Zuweisung eines Studienplatzes bei der Universität Hamburg im …
- VG Berlin, 06.09.2022 - 30 L 165.22
- VG Minden, 14.12.2021 - 10 Nc 9/21
- VG Frankfurt/Main, 20.12.2016 - 3 L 2854/16
- VG Neustadt, 14.03.2011 - 4 K 1120/10
Länderzuständigkeit für Fremdenverkehrsbeiträge; Heranziehung eines Obst- und …
- BVerwG, 08.07.1988 - 7 B 181.87
Zur kapazitätsdeckenden Wirkung der vorläufigen Zulassung von Mitbewerbern bei …
- VG Berlin, 06.09.2022 - 30 L 106.22
- VG Düsseldorf, 10.06.2022 - 15 Nc 4/22
- VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4536/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum ersten klinischen Semester; …
- VG Freiburg, 29.11.2018 - NC 9 K 6549/18
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2018/2019 an der …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
- VG Magdeburg, 04.12.2020 - 7 B 423/20
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin …
- OVG Thüringen, 03.12.2020 - 1 N 205/14
Zum Gipsabbau im Südharz - hier: Wirksamkeit der Verordnung über das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2004 - 13 C 50/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2003 - 13 C 9/03
Ausgestaltung der Ermittlung der Jahresausbildungskapazität einer Hochschule für …
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.1989 - NC 9 S 158/88
Kapazitätsberechnung: Zulassungsbegrenzung - Schwundquote
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 13 C 1280/04
- BVerwG, 18.11.1997 - 8 NB 2.97
Zur Vorlage an das Bundesverwaltungericht verpflichtenden Divergenz - …
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - NC 9 S 80/92
Zulassung zum Zahnmedizinstudium - Kapazitätsberechnung
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1992 - 6 A 12117/90
Abfallgebührensatzung; Gebührensätze; Mängel der Gebührenkalkulation
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.1991 - NC 9 S 23/91
Regellehrverpflichtung der wissenschaftlichen Assistenten der Besoldungsgruppe C …
- BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 42.84
Kontrollmaßstab der verwaltungsgerichtlichen Norminzidentkontrolle bei der …
- VG Berlin, 28.10.2014 - 3 L 544.14
Vorläufige Zulassung zu einem Studium wegen fehlerhafter Kapazitätsermittlung
- VG Gießen, 20.04.1988 - II/1 E 7/86
Feststellungsinteresse bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit des …
Rechtsprechung
BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 36
Verfahrensgang
- VG Trier, 21.05.1982 - 1 K 379/81
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.1983 - 12 A 102/82
- BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 566
- VBlBW 1984, 16
- VBlBW 1985, 16
Wird zitiert von ... (35)
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau
Die Gemeinde kann also insbesondere geltend machen, daß ein Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert sei und öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtige; sie kann sich auch auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, weil die ausreichende Erschließung des Vorhabens im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB nicht gesichert sei (BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 2.84 - NVwZ 1985, 566). - VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08
Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2 …
Die Frage, ob ihre Planungshoheit infolge einer nicht ausreichend gesicherten Erschließung des Vorhabens im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB verletzt ist, (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24.05.1984 - 4 CB 2/84 -, VBlBW 1985, 16 = BRS 42 Nr. 98 = NVwZ 1985, 566) bedarf keiner Klärung, da diese Frage in dem durch den Widerspruchsbescheid erteilten Bauvorbescheid ausdrücklich ausgeklammert wurde und daher nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist. - VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1685/08
Einvernehmen nach BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei einer mit der unteren Baurechtsbehörde …
Die Frage, ob ihre Planungshoheit infolge einer nicht ausreichend gesicherten Erschließung des Vorhabens im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB verletzt ist, (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24.05.1984 - 4 CB 2/84 -, VBlBW 1985, 16 = BRS 42 Nr. 98 = NVwZ 1985, 566) bedarf keiner Klärung, da diese Frage in dem durch den Widerspruchsbescheid erteilten Bauvorbescheid ausdrücklich ausgeklammert wurde und daher nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist.
- BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90
Fischzuchtanstalt im Außenbereich - Gesicherte Erschließung
Zumindest in diesen Fällen würde die Ausführung eines nicht ausreichend erschlossenen Vorhabens eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung einleiten, durch die die betroffene Gemeinde in ihrer Planungshoheit verletzt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 2.84 - BRS 42 Nr. 98 = Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 26). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - 10 A 1261/17
Stadt Lünen obsiegt im Streit um die Zustimmung zur bauplanungsrechtlichen …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 10 A 5098/04 -, juris, Rn. 29 ff. Siehe auch BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1984 - 4 CB 2.84 -, juris, Rn. 3. - VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Die Planungshoheit der Gemeinde beinhaltet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung insbesondere durch Bauleitplanung und die Mittel zu ihrer Durchsetzung zu gewährleisten; dazu gehört auch die Sicherung der Erschließung (vgl. § 123 Abs. 1 BBauG) und die Verhinderung solcher nicht erschlossener Vorhaben, für deren Zulässigkeit das Gesetz eine gesicherte Erschließung voraussetzt (vgl. BVerwG, B.v. 24.5.1984 - 4 CB 2.84 - juris Rn. 3). - BVerwG, 22.04.1988 - 4 ER 202.88
Verfahren - Öffentlichkeit - Auswärtige Mündliche Verhandlung - …
Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung gebieten nach ständiger Rechtsprechung insbesondere nicht, daß die mündliche Verhandlung in jedem Fall durch Aushang bekanntgemacht werden muß (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 2.84 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 26 und vom 4. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 23.84).Daß bei einer auswärtigen Sitzung des Gerichts "Verhandlungsort" der in der Ladung als "Treffpunkt" bezeichnete Ort ist, ist generell nicht geeignet, jemanden an der Teilnahme zu hindern (Beschluß vom 24. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 2.84 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2011 - A 2 S 238/11
Berufung wegen Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Öffentlichkeit der …
Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung gebieten nicht, dass die mündliche Verhandlung in jedem Fall durch Aushang bekanntgemacht werden muss (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 17.11.1989 - 4 C 39.89 - Beschl. v. 24.5.1984 - 4 CB 2.84 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 26).Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung gebieten nach dieser Rechtsprechung insbesondere nicht, dass die mündliche Verhandlung in jedem Fall durch Aushang bekanntgemacht werden muss (…BVerwG, Urt. v. 17.11.1989, aaO; Beschl. v. 24.5.1984 - 4 CB 2.84 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 26).
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2007 - 8 S 159/07
Abbruchanordnung; immanentes Verbot der Wiedererrichtung; prozessrechtlicher …
Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung gebieten nach ständiger Rechtsprechung insbesondere nicht, dass die mündliche Verhandlung in jedem Fall durch Aushang bekanntgemacht werden muss (Beschlüsse vom 24.5.1984 - 4 CB 2.84 - VBlBW 1985, 16, vom 4.5.1984 - 4 CB 23.84 - und vom 17.11.1989 - 4 C 39.89 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2020 - 2 L 70/18
Schweinemast; Änderungsgenehmigungspflicht von Tierhaltungsanlagen mit gemischtem …
Eine Rechtsverletzung der Gemeinde liegt etwa vor, wenn die einem anderen Rechtsträger angehörende Genehmigungsbehörde eine Genehmigung entgegen solchen Vorschriften des Bebauungsrechts der §§ 30 bis 37 BauGB erteilt, die auch dem Schutz der Planungshoheit dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1984 - 4 CB 2.84 - juris Rn. 3). - OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 4 LA 149/11
Vorliegen einer öffentlichen Verhandlung i.S.d. § 55 VwGO i.V.m. § 169 S. 1 GVG …
- VGH Bayern, 15.04.2002 - 1 ZB 02.134
Verstoß gegen das Gebot der öffentlichen Verhandlung bei einer …
- OVG Sachsen, 21.01.2013 - 1 A 605/12
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Möglichkeit der Bezugnahme eines Rechtsmittels auf …
- VG Schleswig, 07.02.2024 - 2 B 20/23
Logistikzentrum in Ellerau darf vorerst gebaut werden
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2017 - 4 L 93/16
Aushangerfordernis für die Öffentlichkeit einer Verhandlung vor dem …
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - A 12 S 338/17
Anspruch auf einen psychologisch möglichst ungestörten Zugang zum Sitzungssaal
- VG Neustadt, 08.08.2005 - 4 L 1226/05
Anfechtung einer Baugenehmigung durch Gemeinde wegen fehlendem Einvernehmen
- VGH Bayern, 18.07.1995 - 2 CS 95.1918
- VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 3 S 16.01164
Bestehen einer ausreichend gesicherten Erschließung
- BVerwG, 12.06.1986 - 5 CB 140.83
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bedeutung des Gebots der …
- BVerwG, 17.11.1989 - 4 C 39.89
Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - Auslegung des Begriffs der …
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
Tierkörpersammelstelle im Außenbereich; gemeindliches Einvernehmen durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 19 A 1609/00
Anspruch auf rechtliches Gehör ; Auskunft des Auswärtigen Amtes ; Ausschöpfung …
- VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; Ersetzung des gemeindlichen …
- VG Sigmaringen, 08.10.2008 - 6 K 1658/08
Ausreichende Erschließung eines Vorhabens zur Intensivhaltung durch Feldwege
- BVerwG, 20.09.1991 - 4 B 163.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01165
Ausreichende Erschließung im Hinblick auf Wasserversorgung und …
- BVerwG, 27.12.1989 - 4 CB 56.89
Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet nach der …
- VG Halle, 03.11.2009 - 2 B 293/09
Verdichtung einer allgemeinen Erschließungspflicht zu einer aktuellen …
- BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83
Bestimmung der Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit einer Sitzung …
- BVerwG, 23.11.1989 - 4 C 40.89
Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - Auslegung des Begriffs der …
- VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
Umweltverträglichkeitsprüfung/Vollziehungsaussetzung
- VG Halle, 20.09.2010 - 2 A 251/09
Genehmigung einer Nutzungsänderung im unbeplanten Innenbereich - Einvernehmen der …
- VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
Vorbescheid für die Erweiterung eines Schweinemastbetriebes; zulässiger Inhalt …
- VG Neustadt, 04.07.2002 - 4 K 2517/01
Prüfungsumfang bei der Einvernehmenserteilung